Grundsteuer-Reform 2018 überfällig!

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Grundeigentümer, Kommunen und Mieter fühlen sich bei der Reform der Grundsteuer von den politischen Instanzen im Stich gelassen. Die Pläne für ein neues Grundsteuerrecht greifen zu kurz.

Modernes Steuerrecht für Immobilien: in Deutschland dringender Bedarf

Für Immobilien braucht Deutschland möglicherweise noch mehr als in anderen Bereichen ein modernes Steuerrecht. Bislang versuchen die oben genannten Parteien, ihre Rechte vor Gericht zu erstreiten – so auch ein Berliner Ladenlokaleigentümer, der 2008 seinen Grundsteuerbescheid ignorierte, weil er der Auffassung war, dieser sei verfassungswidrig. Das Verfahren lag schließlich Bundesfinanzhof (BFH) und in letzter Instanz beim Bundesverfassungsgericht. Die dortigen Richter ließen jetzt per Anhörung durchblicken, dass sie der Auffassung des Klägers folgen. Der Stein des Anstoßes sind die Einheitswerte, die für die Grundsteuer herangezogen werden – sie stammen in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1935, in den neuen Ländern aus dem Jahr 1964. Das werde der zunehmenden Dynamik der Immobilienmärkte längst nicht mehr gerecht, so die Karlsruher Richter. Sie Bundesregierung folgte bislang einem solchen Ansatz nicht, das bisherige System hatte aus ihrer Sicht einfach gut genug funktioniert. Das lasen die Verantwortlichen an der geringen Zahl der Einsprüche ab.

Milliardenschweres Urteil erwartet

Das BVG-Urteil steht nun aus und könnte Grundsteuerbescheide rückwirkend bis 2009 kippen (seit die erste Klage des oben genannten Verfahrens anhängig war). Wenn das Bundesverfassungsgericht tatsächlich die bisherige Bemessungsgrundlage verwirft, drohen einigen (nicht allen!) Immobilieneigentümern und damit auch Mietern erhebliche Mehrbelastungen, während einige Kommunen möglicherweise viel mehr einnehmen würden. Andererseits würden sich andere Steuerarten – nämlich die Steuern auf mit Immobilien verknüpften Erbschaften und Steuern – in ihrer Berechnung vereinfachen. Experten verweisen nun darauf, dass es nicht um höhere, sondern um gerechtere Bewertungen geht. Daher dürften nicht alle Immobilienbesitzer mehr zahlen, immerhin soll das gegenwärtige Gesamtaufkommen von rund 14 Milliarden Euro erhalten bleiben. Gelingen kann das unter anderem durch andere Steuermesszahlen. Eines steht aber fest: Es wird mit einer Reform Gewinner und Verlierer geben.

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