Rainer Gilot Rechtsanwalt
Wilhelmstraße 12
78628 Rottweil
Telefon: 0741 41050
Webseite: https://kanzlei-gilot.de/
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Wenn der Tacho eines Gebrauchtwagens manipuliert wurde, darf der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das gilt auch, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist. Voraussetzung ist, dass die Laufleistung vertraglich zugesichert wurde. Das hat das Oberlandesgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil festgestellt (1 U 65/16 v. 18. Mai 2017).