Können Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Höhere Umzugskostenpauschale seit dem 01.02.2017 / Am 1. Februar 2017 hat sich die Umzugskostenpauschale nach dem Bundesumzugskostengesetz für beruflich bedingte Wohnungswechsel erhöht. Die Umzugskosten kann der Steuerpflichtige entweder als Werbungskosten absetzen oder sich von seinem Arbeitgeber steuerfrei ersetzen lassen.

Maximale Höhe der abzugsfähigen Umzugskosten

Die Grenze für den steuerlich abzugsfähigen Betrag ist der Höchstbetrag für Bundesbeamte nach BUKG (Bundesumzugskostengesetz). Das Gesetz unterscheidet zwischen verheirateten und ledigen Beamten und zwischen der Neueinrichtung beim Erstbezug oder dem normalen Umzug. Beim normalen Umzug liegt der Höchstbetrag für Verheiratete aktuell bei 1.527,64 €.

„Können Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden?“ weiterlesen