Werbungskosten: Arbeitsecke ist kein Arbeitszimmer BFH GrS 1/14

Viele Arbeitnehmer erledigen ihre Arbeit auch zu Hause. Insoweit ist es naheliegend, einen beruflich genutzten Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung auch steuerlich als Werbungskostenfaktor geltend zu machen. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, war lange streitig. Der Bundesfinanzhof war berufen, für Klarheit zu sorgen (BFH GrS 1/14).
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